Hinsichtlich tatsächlicher und möglicher Gefährdungen durch
Lärm und Vibrationen ist für den Arbeitgeber neben dem Arbeitsschutzgesetz die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung sowie die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge maßgeblich.
Wir führen für Sie Lärmmessungen ergänzend zur Gefährdungsbeurteilungen durch, und erstellen die erforderliche Dokumentation.