Hinsichtlich tatsächlicher und möglicher Gefährdungen durch

Lärm und Vibrationen ist für den Arbeitgeber neben dem Arbeitsschutzgesetz die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung sowie die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge maßgeblich.

Wir führen für Sie Lärmmessungen ergänzend zur Gefährdungsbeurteilungen durch, und erstellen die erforderliche Dokumentation.


                                   Unsere Leistungen


  • orientierende Lärmmessungen
  • Fachkundige Ermittlung von Lärmbereichen
  • Erstellen eines Lärmkatasters

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